Der Gedanke hinter der sog. hausarztzentrierten Versorgung (HZV) folgt dem Wunsch der gesetzlichen Krankenversicherungen, der Ärzte und der Politik, dass Patienten möglichst nur einen Hausarzt haben sollten, da hier alle wichtigen Informationen zusammenlaufen und gespeichert werden. Also haben sich die Vertreter dieser Organisationen in langen Verhandlungen auf sog. Hausarztverträge verständigt. Das sind Verträge, in denen sich der Patient freiwillig bereit erklärt, nach Möglichkeit immer die gleiche Hausarztpraxis aufzusuchen.
Zur Zeit können alle Versicherten der AOK-Hessen, der Techniker KK und der Ersatzkassen (Barmer, HKK, DAK, KKH, HEK) an diesen Verträgen teilnehmen. Die Teilnahme ist ausdrücklich freiwillig!!!
Nein. Der Vertrag ist kostenlos!!!
Für sie als Patient ergeben sich einige Vorteile. Diese sind im einzelnen:
- verkürzte Wartezeiten (anvisiert sind max. 20 Min. bei Termin, ohne Termin auch länger, je nach Dringlichkeit)
- vorgezogene Terminvergabe
- erweiterter Leistungskatalog, je nach Krankenkasse
- eine Berufstätigensprechstunde an einem Wochentag mind. bis 19:00 ausschliesslich für HZV-Teilnehmer
- zentraler Informationsfluss aus Kliniken und von Fachärzten
Keine
Nein. Selbstverständlich können sie im Notfall von jedem anderen Arzt behandelt werden oder Rezepte anfordern.
Sie müssen lediglich bei ihrer Krankenkasse anrufen und den Vertrag kündigen. Dies ist immer zum Quartalsende möglich.
Nein. Sie haben weiterhin freie Arztwahl.
Es ist gewünscht, dass sie sich für fachärztliche Behandlungen eine Überweisung holen, da in der Regel nur dann ein Arztbrief vom Facharzt zu uns geschickt wird. Dies kann im Einzelfall erhebliche Konsequenzen für die weitere Diagnostik und Therapie haben. Für den Augenarzt, Zahnarzt oder Gynäkologen benötigen sie auch weiterhin keine Überwesung.
Nein. Weiterhin gehen sie nur dann zum Arzt, wenn es nötig ist.
Nichts. Bislang sind keine Konsequenzen von Seiten der Ärzte oder Krankenkassen angekündigt, da dies bisher nicht nötig war. Es gibt keine Vertragsstrafen.